Allgemeine Geschäfts-Ausstellungsbedingungen
01. Veranstaltung / Veranstalter / Durchführung
RügA, Ausstellungen
- Events - Messen; D. Klein-Soetebier, Waldweg 10,
18586 Ostseebad Thiessow a. Rügen, Telefon: 038308- 34995
02. Ort und Öffnungzeiten
Die Örtlichkeit und die entsprechenden Öffnungszeiten sind
den jeweiligen Anmeldeformularen zu entnehmen. Aus besonderem
Grund kann der Veranstalter durch die Ausstellungsleitung
die Öffnungszeiten situativ anpassen.
03. Zulassung und Bestätigung Copyright
by Rüga D.Kl.Soetebier
Die Standzuweisung erfolgt durch die Ausstellungsleitung.
Anmeldungen sind erst nach der schriftlichen Bestätigung oder
Rechnung durch die Ausstellungsleitung
gültig. Die Ausstellungsleitung kann Anmeldungen ohne Angabe
von Gründen ablehnen (Art.9,Abs.2, Grundgesetz). Die Anmeldung
begründet keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz.
Konkurrenzausschluss kann weder verlangt noch gewährt werden.
Der Aussteller verpflichtet sich zu wahrheits-gemäßen Angaben
gegenüber den Besuchern. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt,
vor und während der Veranstaltung, einzelne Artikel auszuschließen.
Bei Beschwerden durch Aussteller oder Besucher über unseriösen
Verkauf oder Verkaufsgespräche hat die Ausstellungsleitung
das Recht, den Stand zu schließen. Die Verpflichtung zur Standmietenzahlung
bleibt jedoch bestehen. Eine Untervermietung oder Überlassung
an Dritte ist nicht gestattet.
04. Bestätigung und Zahlungsvereinbarung
Die Rechnungslegung erfolgt mit der Standbestätigung. Die
Zahlung des Standgeldes ist mit Rechnungslegung fällig. In
besonderen Fällen jedoch in zwei Raten, dann zahlt der Aussteller
die Hälfte sofort nach Rechnungserhalt und die andere Hälfte
bis 16 Tage vor Ausstellungs-beginn (Zahlungseingang bei der
RügA) . Zahlungen bei Veranstaltungsbeginn sind nicht möglich.
Bei nicht fristgerechter Zahlung erfolgt keine Benachrichtigung
und keine Mahnung, der Stand wird ersatzlos anderweitig
vergeben. Der Zahlungsanspruch der RügA
bleibt jedoch bestehen.
05. Zahlungen Alle Zahlungen sind an die RügA,
D. Kl.-Soetebier , Postbank B , Konto: 322 548 104 (BLZ 100
100 10) zu leisten.
06. Einhaltung / Änderungen
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen kann die Ausstellungsleitung
über den bestätigten Stand anderweitig verfügen. Für alle
nicht erfüllten oder rück-ständigen Zahlungsverpflichtungen
räumt der Aussteller der Ausstellungsleitung ein Pfandrecht
an allen Ausstellungsstücken und sonstigen in das Messegelände
eingebrachten Gegenständen ein. Die RügA hat das Recht, diese
Gegenstände frei zu veräußern und sich aus dem Erlös zu befriedigen.
Die Anmeldung ist verbindlich, ein Rücktritt ist nur nach
Vereinbarung und schriftlicher Zustimmung der RügA und nach
Zahlung eines Viertels des Rechnungsbetrages möglich. Bei
Rücktritt innerhalb der letzten sechszehn Tage vor Beginn
der Veranstaltung, ist die Standmiete in voller Höhe fällig.
Der Rücktritt hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Über
die Stände, die bei Veranstaltungsbeginn nicht bezogen worden
sind, kann die Ausstellungsleitung ohne Rückzahlungspflicht
der eingezahlten Standmieten Frei verfügen. Kann keine weitere
Vermietung erfolgen, wird eine Gestaltung des Messestandes
auf Kosten des Mieters vorgenommen.
07. Haftung
Die RügA
übernimmt bei Veranstaltungen keinerlei Haftung, weder am
Ausstellungsgut, noch beim Auf-, und Abbau der Stände sowie
während der gesamten Dauer der Veranstaltung; weder am Tage
noch in der Nacht. Die RügA lässt die Ausstellung während
der Nachtstunden von Personen oder Unternehmen mit Sicherheitsaufgaben
bewachen. Dies beinhaltet eine gewisse Haftung der Personen
oder Unternehmen, sofern diese Schuldhaft ihren Auftrag vernachlässigen.
Die RügA übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden,
Diebstahl o.ä. innerhalb des Ausstellungsgeländes. Es obliegt
dem Aussteller eine eigene Haftpflichtversicherung / Diebstahlversicherung
abzuschließen.
08. Ausstattung / Gestaltung des Standes
Die Fluchtwege und Gänge sind unbedingt frei zu halten und
dürfen nicht durch Ausstellungsstücke oder Standelemente eingeengt
werden. Ansprüche gleich welcher Art an die RügA, die durch
Fehler am Standaufbau, fehlerhafte Standpläne und Auszeichnungen
oder auf ähnlichen Irrtümern beruhen, sind ausgeschlossen.
Sie erhalten im Normalfall einen Standplatz, ohne Seiten und
Rückwende. Wände müssen extra bestellt werden und dürfen nicht
mit Nägeln oder anderen Gegenständen beschädigt werden. Um
sicherzustellen das die Wände umfänglich dekoriert werden
können, sind spezielle Wandhalter während der Veranstaltung
beim Veranstalter erhältlich. Die Wände der Reihenstände können
nach den individuellen Ansprüchen der Aussteller mit Stoffen
farblich verändert werden. Eventuell aufgestellte Tische sind
"Bodenlang" abzuhängen. Insofern Wandbespannungen oder Tapeten
in Anwendung gebracht werden sollen, muss mit der Ausstellungsleitung
entsprechendes vereinbart werden. Der Veranstalter hat das
Recht, Änderungen an der Standgestaltung zu fordern. Offenes
Feuer ist verboten. Brandschutz- und andere Sicherheits- relevante
Auflagen sind einzuhalten, Stoffe und Bespannungen müssen
nachweislich schwer entflammbar sein. Copyright
by Rüga D.Kl.Soetebier
09. Schäden
Für Schäden oder Veränderungen, die an Gebäudeteilen oder
Standelementen, auch während des Standaufbaus sowie des Warentransportes
oder während der Veranstaltung durch den Aussteller oder dessen
Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet der Aussteller.
Der Aussteller muss der Verkehrssicherungspflicht, hinsichtlich
seines Standes, lt. § 823, 836 BGB, nachkommen.
10. Besondere Bedingungen
Die RügA ist situativ operational berechtigt, die Ausstellungsbedingungen
zu erweitern insofern dies dienlich ist, auch um die Einhaltung
evtl. Behördlicher Auflagen kurzfristig umzusetzen.
11. Hausrecht
Die RügA besitzt in den jeweiligen Ausstellungsräumen uneingeschränktes
Hausrecht. Dies berechtigt auch die Erfüllungsgehilfen der
RügA dazu, den von
ihr ergehenden Anordnungen und Weisungen jederzeit sofortige
Geltung zu verschaffen.
12. Ausstellungsgüter / Dienstleistungen
Die Ausstellungsleitung lässt nur die in den jeweiligen Standanmeldungen
eingetragenen Waren/Güter und Dienstleistungen zu. In Zweifelsfällen
kann die Ausstellungsleitung auch vertreten durch ihre Berater
über die Zulassung eines Ausstellers Vorort entscheiden, von
ihr beanstandete Ware muss unverzüglich entfernt werden. Erscheint
diese trotzdem wieder im Angebot, muss der Stand ersatzlos
geräumt werden und Artikel 03. Zulassung und Bestätigung tritt
in Kraft.
12a. Vorträge / Demonstrationen / Workshops
Die Vorträge sind kostenpflichtig und sind auf dem Anlageformular
detailliert zu beschreiben. Die Vortragszeiten entnehmen Sie
den Veröffentlichungen, eine gesonderte Mitteilung erfolgt
nicht. Es können bis zu drei Vorträge an einem Tag abgehalten
werden. Sollte es jedoch aus zeitlich organisatorischen Gründen
nicht möglich sein, ist der Veranstalter berechtigt die Vortragszahl
entsprechend zu kürzen. Der Zeitplan des jeweiligen Vortrages
erhalten alle Aussteller bei Messeaufbau, dieser Zeitplan
ist bindend. Der Vortrag / Workshop ist ab drei Teilnehmer
abzuhalten. Die Teilnehmer müssen sich an der Kasse anmelden.
Kurz vor dem Vortrag erhält der Aussteller entsprechende Hinweise
hinsichtlich der Teilnehmerzahl. Der Veranstalter ist berechtigt,
den Seminarraum der sich dann ergebenden Situation anzupassen.
Verweigert der vortragende Aussteller dennoch den Vortrag
so wird diesem ein Sperre für weitere Vorträge ausgesprochen
und ein Strafgeld in Höhe von € 50,- erhoben. Bitte bedenken
Sie, wir bewerben diese Vorlesungen und Workshops gesondert,
nichts ist schlimmer als einem Besucher etwas zu offerieren
was nicht erfüllt wird.
14. Lebensmittel
Der Verkauf von Speisen, Getränken, Erfrischungen und anderen
Genussmitteln jeglicher Art ist den Ausstellern nicht gestattet.
Ausschließlich die Ausstellungsgaststätte / Imbissstände die
von Veranstalter dazu beauftragt wurden sind dazu ermächtigt.
Copyright by Rüga D.Kl.Soetebier
Ausgenommen sind die Verkaufsstände auf der OstalgA,
der Verkauf von
lebensmitteln in verpackter Form ist gestattet.
15. Verkostungen an den Ständen
Das anbieten von Geschmacksmustern ist gestattet, jeder Aussteller
hat hierfür jedoch die Behördlich geregelten Lebensmittel-
Gesundheitsbestimmungen zu beachten. Verkostungen am Stand
sind dem Veranstalter bekannt zu geben.
16. Heilmittelgesetz / Wettbewerbsrecht
Nicht zugelassene Heilmittel dürfen weder verkauft noch beworben
werden. Die gesetzlichen Gegebenheiten lassen es nicht zu
dass Heilbehandlungen auf "Reisen" Anwendung finden. Bei Zuwiderhandlung
ohne Wissen des Veranstalters, stellt der Aussteller den Veranstalter
von jeglicher Haftung frei.
17. Reinigung
Der Standplatz wird ordentlich und sauber an den Aussteller
übergeben. Während der gesamten Ausstellungsdauer sorgt der
Aussteller für die Sauberkeit seines Standes, der Veranstalter
trägt dafür Rechnung, dass die Gänge etc. gesäubert zur Verfügung
stehen. Der Stand ist nach der Veranstaltung ebenso an den
Veranstalter zu übergeben, wie dieser übernommen wurde. Bei
Nichteinhaltung ist der Veranstalter berechtigt eine Aufwandsentschädigung
von min. € 50,- bis max. € 100,- zu berechnen.
18. Heizung / Strom / Belüftung
Während der gesamten Veranstaltung werden die Ausstellungsräume
beheizt, belüftet, belichtet und mit Strom versorgt. Eine
Haftung gleich welcher Art lehnt die RügA jedoch bei Ausfall
oder höherer Gewalt ab. Die spezielle Beleuchtung des Standes
hat der Aussteller selbst vorzunehmen (Kabeltrommel - Steckerleisten
- Strahler u.a. werden nicht vom Veranstalter gestellt). Der
Stromanschluss ist im Anmeldeformular zu bestellen.
19. Standabbau
Kein Stand darf vor Veranstaltungsende, ganz oder teilweise
geräumt werden. Bei vorzeitigem, oder teilweisem Standabbau
erkennt der Aussteller eine Verpflichtung zur Zahlung einer
Konventionalstrafe in Höhe der doppelten Standkosten an.
20. Höhere Gewalt
Sollte durch unvorhersehbare Ereignisse, behördliche Auflagen
und Anordnungen, oder durch andere Umstände die Veranstaltung
verschoben, zeitlich verkürzt, abgesagt, oder sich die Örtlichkeit
verändern so ergibt sich für den Aussteller nicht das Recht
vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
21. Nebenabreden / Verjährung / Gerichtsstand
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Ansprüche gleich welcher
Art gegen die RügA verjähren innerhalb 6 Monaten. Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist in jedem Falle Bergen a./R. .
22. Datenschutz Copyright by
Rüga D.Kl.Soetebier
Der Aussteller ist damit einverstanden, dass eventuelle personenbezogene
Daten gespeichert werden. Insbesondere stimmt er der Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung seiner Daten ausdrücklich zu, soweit
eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich ist. Mit einer
Veröffentlichung in den Veranstaltungs- unterlagen und Publikationen
ist der Aussteller einverstanden. Die allgemeinen Richtlinien
des deutschen Datenschutzes hält die RügA ein.
23. Anerkenntnis Copyright by
Rüga D.Kl.Soetebier
Durch Unterzeichnung der Anmeldung erkennt der Aussteller
für sich und seine Erfüllungsgehilfen die besonderen Ausstellungsbedingungen
in der Ausschreibung, die örtlichen polizeilichen, gewerbebehördlichen
und sonstigen gesetzlichen Vorschriften sowie die Hausordnung
an. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen
gegen die Ausstellungsbedingungen den fristlosen Ausschluss
von der Ausstellung auszusprechen und durchzusetzen.
24. Schlussbestimmungen "Salvatorische Klausel"
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame
oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen, die
dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommen. Das gleiche
gilt, falls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RügA
eine ergänzungsbedürftige Lücke enthalten sollten.
Ostseebad Thiessow, im August 2011
RügA
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