Allgemeine Geschäfts-Ausstellungsbedingungen

01. Veranstaltung / Veranstalter / Durchführung
RügA, Ausstellungen - Events - Messen; D. Klein-Soetebier, Waldweg 10,
18586 Ostseebad Thiessow a. Rügen, Telefon: 038308- 34995
02. Ort und Öffnungzeiten
Die Örtlichkeit und die entsprechenden Öffnungszeiten sind den jeweiligen Anmeldeformularen zu entnehmen. Aus besonderem Grund kann der Veranstalter durch die Ausstellungsleitung die Öffnungszeiten situativ anpassen.
03. Zulassung und Bestätigung Copyright by Rüga D.Kl.Soetebier
Die Standzuweisung erfolgt durch die Ausstellungsleitung. Anmeldungen sind erst nach der schriftlichen Bestätigung oder Rechnung durch die Ausstellungsleitung
gültig. Die Ausstellungsleitung kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen (Art.9,Abs.2, Grundgesetz). Die Anmeldung begründet keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Platz. Konkurrenzausschluss kann weder verlangt noch gewährt werden. Der Aussteller verpflichtet sich zu wahrheits-gemäßen Angaben gegenüber den Besuchern. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, vor und während der Veranstaltung, einzelne Artikel auszuschließen. Bei Beschwerden durch Aussteller oder Besucher über unseriösen Verkauf oder Verkaufsgespräche hat die Ausstellungsleitung das Recht, den Stand zu schließen. Die Verpflichtung zur Standmietenzahlung bleibt jedoch bestehen. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
04. Bestätigung und Zahlungsvereinbarung
Die Rechnungslegung erfolgt mit der Standbestätigung. Die Zahlung des Standgeldes ist mit Rechnungslegung fällig. In besonderen Fällen jedoch in zwei Raten, dann zahlt der Aussteller die Hälfte sofort nach Rechnungserhalt und die andere Hälfte bis 16 Tage vor Ausstellungs-beginn (Zahlungseingang bei der RügA) . Zahlungen bei Veranstaltungsbeginn sind nicht möglich. Bei nicht fristgerechter Zahlung erfolgt keine Benachrichtigung und keine Mahnung, der Stand wird ersatzlos anderweitig vergeben. Der Zahlungsanspruch der RügA
bleibt jedoch bestehen.
05. Zahlungen Alle Zahlungen sind an die RügA,
D. Kl.-Soetebier , Postbank B , Konto: 322 548 104 (BLZ 100 100 10) zu leisten.
06. Einhaltung / Änderungen
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen kann die Ausstellungsleitung über den bestätigten Stand anderweitig verfügen. Für alle nicht erfüllten oder rück-ständigen Zahlungsverpflichtungen räumt der Aussteller der Ausstellungsleitung ein Pfandrecht an allen Ausstellungsstücken und sonstigen in das Messegelände eingebrachten Gegenständen ein. Die RügA hat das Recht, diese Gegenstände frei zu veräußern und sich aus dem Erlös zu befriedigen. Die Anmeldung ist verbindlich, ein Rücktritt ist nur nach Vereinbarung und schriftlicher Zustimmung der RügA und nach Zahlung eines Viertels des Rechnungsbetrages möglich. Bei Rücktritt innerhalb der letzten sechszehn Tage vor Beginn der Veranstaltung, ist die Standmiete in voller Höhe fällig. Der Rücktritt hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Über die Stände, die bei Veranstaltungsbeginn nicht bezogen worden sind, kann die Ausstellungsleitung ohne Rückzahlungspflicht der eingezahlten Standmieten Frei verfügen. Kann keine weitere Vermietung erfolgen, wird eine Gestaltung des Messestandes auf Kosten des Mieters vorgenommen.
07. Haftung
Die RügA übernimmt bei Veranstaltungen keinerlei Haftung, weder am Ausstellungsgut, noch beim Auf-, und Abbau der Stände sowie während der gesamten Dauer der Veranstaltung; weder am Tage noch in der Nacht. Die RügA lässt die Ausstellung während der Nachtstunden von Personen oder Unternehmen mit Sicherheitsaufgaben bewachen. Dies beinhaltet eine gewisse Haftung der Personen oder Unternehmen, sofern diese Schuldhaft ihren Auftrag vernachlässigen. Die RügA übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden, Diebstahl o.ä. innerhalb des Ausstellungsgeländes. Es obliegt dem Aussteller eine eigene Haftpflichtversicherung / Diebstahlversicherung abzuschließen.
08. Ausstattung / Gestaltung des Standes
Die Fluchtwege und Gänge sind unbedingt frei zu halten und dürfen nicht durch Ausstellungsstücke oder Standelemente eingeengt werden. Ansprüche gleich welcher Art an die RügA, die durch Fehler am Standaufbau, fehlerhafte Standpläne und Auszeichnungen oder auf ähnlichen Irrtümern beruhen, sind ausgeschlossen. Sie erhalten im Normalfall einen Standplatz, ohne Seiten und Rückwende. Wände müssen extra bestellt werden und dürfen nicht mit Nägeln oder anderen Gegenständen beschädigt werden. Um sicherzustellen das die Wände umfänglich dekoriert werden können, sind spezielle Wandhalter während der Veranstaltung beim Veranstalter erhältlich. Die Wände der Reihenstände können nach den individuellen Ansprüchen der Aussteller mit Stoffen farblich verändert werden. Eventuell aufgestellte Tische sind "Bodenlang" abzuhängen. Insofern Wandbespannungen oder Tapeten in Anwendung gebracht werden sollen, muss mit der Ausstellungsleitung entsprechendes vereinbart werden. Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen an der Standgestaltung zu fordern. Offenes Feuer ist verboten. Brandschutz- und andere Sicherheits- relevante Auflagen sind einzuhalten, Stoffe und Bespannungen müssen nachweislich schwer entflammbar sein. Copyright by Rüga D.Kl.Soetebier
09. Schäden
Für Schäden oder Veränderungen, die an Gebäudeteilen oder Standelementen, auch während des Standaufbaus sowie des Warentransportes oder während der Veranstaltung durch den Aussteller oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet der Aussteller. Der Aussteller muss der Verkehrssicherungspflicht, hinsichtlich seines Standes, lt. § 823, 836 BGB, nachkommen.
10. Besondere Bedingungen
Die RügA ist situativ operational berechtigt, die Ausstellungsbedingungen zu erweitern insofern dies dienlich ist, auch um die Einhaltung evtl. Behördlicher Auflagen kurzfristig umzusetzen.
11. Hausrecht

Die RügA besitzt in den jeweiligen Ausstellungsräumen uneingeschränktes Hausrecht. Dies berechtigt auch die Erfüllungsgehilfen der RügA dazu, den von
ihr ergehenden Anordnungen und Weisungen jederzeit sofortige Geltung zu verschaffen.
12. Ausstellungsgüter / Dienstleistungen
Die Ausstellungsleitung lässt nur die in den jeweiligen Standanmeldungen eingetragenen Waren/Güter und Dienstleistungen zu. In Zweifelsfällen kann die Ausstellungsleitung auch vertreten durch ihre Berater über die Zulassung eines Ausstellers Vorort entscheiden, von ihr beanstandete Ware muss unverzüglich entfernt werden. Erscheint diese trotzdem wieder im Angebot, muss der Stand ersatzlos geräumt werden und Artikel 03. Zulassung und Bestätigung tritt in Kraft.
12a. Vorträge / Demonstrationen / Workshops

Die Vorträge sind kostenpflichtig und sind auf dem Anlageformular detailliert zu beschreiben. Die Vortragszeiten entnehmen Sie den Veröffentlichungen, eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht. Es können bis zu drei Vorträge an einem Tag abgehalten werden. Sollte es jedoch aus zeitlich organisatorischen Gründen nicht möglich sein, ist der Veranstalter berechtigt die Vortragszahl entsprechend zu kürzen. Der Zeitplan des jeweiligen Vortrages erhalten alle Aussteller bei Messeaufbau, dieser Zeitplan ist bindend. Der Vortrag / Workshop ist ab drei Teilnehmer abzuhalten. Die Teilnehmer müssen sich an der Kasse anmelden. Kurz vor dem Vortrag erhält der Aussteller entsprechende Hinweise hinsichtlich der Teilnehmerzahl. Der Veranstalter ist berechtigt, den Seminarraum der sich dann ergebenden Situation anzupassen. Verweigert der vortragende Aussteller dennoch den Vortrag so wird diesem ein Sperre für weitere Vorträge ausgesprochen und ein Strafgeld in Höhe von € 50,- erhoben. Bitte bedenken Sie, wir bewerben diese Vorlesungen und Workshops gesondert, nichts ist schlimmer als einem Besucher etwas zu offerieren was nicht erfüllt wird.
14. Lebensmittel
Der Verkauf von Speisen, Getränken, Erfrischungen und anderen Genussmitteln jeglicher Art ist den Ausstellern nicht gestattet. Ausschließlich die Ausstellungsgaststätte / Imbissstände die von Veranstalter dazu beauftragt wurden sind dazu ermächtigt. Copyright by Rüga D.Kl.Soetebier
Ausgenommen sind die Verkaufsstände auf der OstalgA, der Verkauf von
lebensmitteln in verpackter Form ist gestattet.
15. Verkostungen an den Ständen
Das anbieten von Geschmacksmustern ist gestattet, jeder Aussteller hat hierfür jedoch die Behördlich geregelten Lebensmittel- Gesundheitsbestimmungen zu beachten. Verkostungen am Stand sind dem Veranstalter bekannt zu geben.
16. Heilmittelgesetz / Wettbewerbsrecht
Nicht zugelassene Heilmittel dürfen weder verkauft noch beworben werden. Die gesetzlichen Gegebenheiten lassen es nicht zu dass Heilbehandlungen auf "Reisen" Anwendung finden. Bei Zuwiderhandlung ohne Wissen des Veranstalters, stellt der Aussteller den Veranstalter von jeglicher Haftung frei.
17. Reinigung
Der Standplatz wird ordentlich und sauber an den Aussteller übergeben. Während der gesamten Ausstellungsdauer sorgt der Aussteller für die Sauberkeit seines Standes, der Veranstalter trägt dafür Rechnung, dass die Gänge etc. gesäubert zur Verfügung stehen. Der Stand ist nach der Veranstaltung ebenso an den Veranstalter zu übergeben, wie dieser übernommen wurde. Bei Nichteinhaltung ist der Veranstalter berechtigt eine Aufwandsentschädigung von min. € 50,- bis max. € 100,- zu berechnen.
18. Heizung / Strom / Belüftung
Während der gesamten Veranstaltung werden die Ausstellungsräume beheizt, belüftet, belichtet und mit Strom versorgt. Eine Haftung gleich welcher Art lehnt die RügA jedoch bei Ausfall oder höherer Gewalt ab. Die spezielle Beleuchtung des Standes hat der Aussteller selbst vorzunehmen (Kabeltrommel - Steckerleisten - Strahler u.a. werden nicht vom Veranstalter gestellt). Der Stromanschluss ist im Anmeldeformular zu bestellen.
19. Standabbau
Kein Stand darf vor Veranstaltungsende, ganz oder teilweise geräumt werden. Bei vorzeitigem, oder teilweisem Standabbau erkennt der Aussteller eine Verpflichtung zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe der doppelten Standkosten an.
20. Höhere Gewalt
Sollte durch unvorhersehbare Ereignisse, behördliche Auflagen und Anordnungen, oder durch andere Umstände die Veranstaltung verschoben, zeitlich verkürzt, abgesagt, oder sich die Örtlichkeit verändern so ergibt sich für den Aussteller nicht das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
21. Nebenabreden / Verjährung / Gerichtsstand
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Ansprüche gleich welcher Art gegen die RügA verjähren innerhalb 6 Monaten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in jedem Falle Bergen a./R. .
22. Datenschutz Copyright by Rüga D.Kl.Soetebier
Der Aussteller ist damit einverstanden, dass eventuelle personenbezogene Daten gespeichert werden. Insbesondere stimmt er der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten ausdrücklich zu, soweit eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich ist. Mit einer Veröffentlichung in den Veranstaltungs- unterlagen und Publikationen ist der Aussteller einverstanden. Die allgemeinen Richtlinien des deutschen Datenschutzes hält die RügA ein.
23. Anerkenntnis Copyright by Rüga D.Kl.Soetebier
Durch Unterzeichnung der Anmeldung erkennt der Aussteller für sich und seine Erfüllungsgehilfen die besonderen Ausstellungsbedingungen in der Ausschreibung, die örtlichen polizeilichen, gewerbebehördlichen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften sowie die Hausordnung an. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen gegen die Ausstellungsbedingungen den fristlosen Ausschluss von der Ausstellung auszusprechen und durchzusetzen.
24. Schlussbestimmungen "Salvatorische Klausel"
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommen. Das gleiche gilt, falls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RügA eine ergänzungsbedürftige Lücke enthalten sollten.

Ostseebad Thiessow, im August 2011

RügA Ausstellungen - Events - Messen; D. Klein-Soetebier







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